Sicherheitsaudits


Das Sicherheitsaudit für Straßen ist inzwischen ein etablierter Bestandteil der einzelnen Entwurfsphasen in der Verkehrsanlagenplanung.

 

Das Ziel von Sicherheitsaudits ist es, die Anzahl der vermeidbaren Planungsdefizite zu reduzieren. Dies gelingt durch die ausschließliche Betrachtung der Planung in Bezug auf die Verkehrssicherheit aller am Verkehrsgeschehen beteiligten Nutzer einer geplanten Verkehrsanlage.

 

Ein Audit wird entsprechend der Richtlinie für das Sicherheitsaudit an Straßen, Stand 2019 (RSAS 2019) durchgeführt und ist somit ein bindendes Abschlussdokument in der jeweiligen Planungsphase.

 

Die bisher erstellten Audits haben durchweg eine Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirkt, wobei die Kosten für dieses Verfahren weit unter einem Prozent der tatsächlichen Straßenbaukosten lagen. Berücksichtigt man die erheblichen Einsparungen durch verhinderte Unfälle, ergibt sich ein hoher volkswirtschaftlicher Nutzen aus den Sicherheitsaudits.

 

Die Kosten für die Erstellung von Sicherheitsaudits richten sich im Wesentlichen nach dem Zeitbedarf. Dieser liegt je nach Projektgröße, Entwurfsphase, Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen und der Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung zwischen 3 und 5 Tage.

 

Die Durchführung von Sicherheitsaudits gehört sowohl für die eigenen Planungen als Maßnahme der Qualitätssicherung, aber natürlich auch für Fremdplanungen zum inzwischen etablierten Bestandteil meines Leistungsspektrums. Als zertifizierte Sicherheitsauditorin habe ich bereits diversen Planungen, von dem einfachen Streckenabschnitt, über Radverkehrsanlagen, bis hin zu komplexen signalisierten Knotenpunkten auditiert.

 

Wie ist die Vorgehensweise eines Sicherheitsaudits?

 

Die Erstellung eines Sicherheitsaudits ist von einen unabhängigen, nicht an der Planung beteiligten und zertifizierten Gutachter zu erfolgen. Basis zur Erstellung für ein Audit ist die RSAS 2019 für folgenden Entwurfsphasen:

  • Auditphase 1: Vorplanung
  • Auditphase 2: Vorentwurf
  • Auditphase 3: Ausführungsplanung
  • Auditphase 4: Vor Verkehrsfreigabe
  • Auditphase 5: Nach Verkehrsfreigabe

Als Arbeitsgrundlage wird dem Auditor eine Auditfassung der Planung zur Verfügung gestellt, die alle sicherheitsrelevanten Planungsunterlagen beinhaltet. Diese wird durch den Auditor, unabhängig von anderen Planungszielen auf die verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte kritisch überprüft. Zusätzlich wird im Allgemeinen eine Ortsbegehung durchgeführt. Diese dient dazu, mögliche in der Planung nicht berücksichtigte jedoch sicherheitsrelevante Planungsaspekte zu erkennen und zu dokumentieren.

 

Alle erkannten Defizite werden in einem Auditbericht zusammengefasst. Der Entwurfsaufsteller nimmt zu den einzelnen Defiziten Stellung. Es erfolgt eine Abwägung zwischen anderen Planungszielen und den Verkehrssicherheitsaspekten. Eine Empfehlung zum Umgang mit dem erkannten Defizit wird formuliert.

 

Zusätzlich werden neben dem bekannten Sicherheitsaudit in der Planung auch Audits von bestehenden Verkehrsanlagen erstellt. Das Sicherheitsaudit in Bestand gilt nach Maßgabe des Baulastträgers für die sicherheitsmäßige Begutachtung bestehender Straßen im Vorfeld von Bau- oder Erhaltungsmaßnahmen, um die dabei gewonnenen Erkenntnisse von Beginn an in die Planung der Maßnahme einfließen zu lassen. Es gilt auch ohne konkrete Planungsmaßnahmen, um anlassbezogene im Einzelfall bei ausgewählten bestehenden Straßen eine Beurteilung der Verkehrssicherheit vorzunehmen.

Ziel des Bestandsaudits ist es, insbesondere anhand von Ortsbesichtigungen Sicherheitsdefizite festzustellen und gegebenenfalls Maßnahmen vorzuschlagen.

 

Bei komplexen planerischen Aufgabenstellungen hat es sich ferner als zielführend erwiesen ein Auditgespräch unter allen an der Planung Beteiligter durchzuführen.